Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ZE Solution – Hui Zhu
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen
ZE Solution – Hui Zhu,
– nachfolgend „ZE Solution“ –
und ihren Kunden.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ZE Solution stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Leistungen und Tätigkeitsbereich
(1) ZE Solution ist als europäischer Generalvertreter und Vertriebspartner für Produkte der Lichtleiter- und optischen Technologie tätig, insbesondere für Produkte des Herstellers HondiaTec.
(2) Der Leistungsumfang von ZE Solution umfasst insbesondere:
Vermittlung von Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und Herstellern,
Vertrieb, Import und Export von Non-Food-Produkten,
technische und kaufmännische Beratung,
Organisation von Produktmustern und Präsentationen,
Unterstützung bei Vertragsabschluss und Auftragsabwicklung,
After-Sales-Beratung.
(3) ZE Solution schuldet – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg, sondern lediglich die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.
§3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote von ZE Solution sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von ZE Solution oder durch Ausführung der Leistung zustande.
(3) Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, Zollgebühren, Steuern, Abgaben sowie Transport- und Versicherungskosten.
(2) Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist ZE Solution berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 288 BGB) zu berechnen.
(4) ZE Solution ist berechtigt, Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheitsleistung zu erbringen.
§5 Lieferung, Versand und Gefahrübergang
(1) Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Die Lieferung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – ab Werk (EXW) des jeweiligen Herstellers gemäß Incoterms®.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über.
§6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von ZE Solution bzw. des jeweiligen Herstellers.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern.
§7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei Produkten, die direkt vom Hersteller geliefert werden, erfolgt die Gewährleistung im Rahmen der Herstellergarantie, soweit gesetzlich zulässig.
(4) ZE Solution übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Produkte für einen bestimmten Zweck, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
§8 Haftung
(1) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) ZE Solution haftet nicht für Produktions-, Liefer- oder Qualitätsabweichungen, die dem Hersteller zuzurechnen sind, sofern kein eigenes Verschulden vorliegt.
§9 Vermittlungstätigkeit und Herstellerverantwortung
(1) Soweit ZE Solution als Vermittler zwischen Kunde und Hersteller tätig wird, kommt der Kaufvertrag ganz oder teilweise direkt zwischen Kunde und Hersteller zustande.
(2) In diesen Fällen übernimmt ZE Solution keine Haftung für die Erfüllung der Herstellerpflichten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von ZE Solution.
§12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
